Allgemeine Geschäftsbedingungen von CCC Rheintal
Stand Juni 2023
Die nachstehenden Bedingungen regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden resp. seinen Rechtsnachfolgern (nachfolgend Kunde genannt) und CCC Rheintal,
Anderslautende schriftliche Abmachungen der Parteien bleiben ausdrücklich vorbehalten.
1. Offerten und Bestellungen
Offerten von CCC Rheintal sind jeweils 30 Tage bzw., falls dies vorher eintrifft, bis zum Ablauf des der Offerte zugrunde liegenden Vertrages gültig. Bestellungen des Kunden bedürfen, um gültig zu sein, einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der CCC Rheintal.
2. Änderungen
Verschiebt sich ein Liefertermin aufgrund einer Bestelländerung des Kunden, so behält sich CCC Rheintal Preisänderungen vor.
3. Lieferfristen
Die von CCC Rheintal angegebenen Lieferfristen werden nach besten Möglichkeiten eingehalten. Lieferverzögerungen, die nicht durch CCC Rheintal verschuldet sind, berechtigen den Kunden weder zu Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatz. Ausgenommen sind Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, die beide Parteien erst nach 90 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag bezüglich der betroffenen Produkte berechtigen.
4. Verpackung
Die Kosten für die Verpackung gehen zulasten des Kunden. Für Transportschäden haftet CCC Rheintal nicht. Das Transportrisiko wird jedoch von CCC Rheintal versichert. Transportschäden irgendwelcher Art müssen CCC Rheintal vom Kunden innert 8 Tagen nach Empfang der Produkte unter Beilage eines Rapportes des Transportunternehmens schriftlich angezeigt werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Konditionen werden in den jeweiligen Auftragsdokumenten geregelt (Offerte/Vertrag). Bestehen keine anderweitigen Vereinbarungen, beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage und sind Reisespesen (Zeit+km) nicht in den Preisen enthalten. Verspätete Lieferungen, Beanstandungen oder Garantieansprüche
berechtigen nicht zur Verzögerung der Zahlung. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen CCC Rheintal zu verrechnen.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist CCC Rheintal berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen. Bei verspäteter Zahlung sind Umtriebs-/Mahnkosten von CHF 20.- pro Mahnung sowie ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.
7. Abnahme
Die Abnahme der Gesamtheit der von CCC Rheintal gelieferten Produkte, inkl. System-Software, erfolgt gemäss den von CCC Rheintal vorgesehenen Prüfvorschriften. Sofern die Installation durch CCC Rheintal vorgenommen wird, findet die Abnahme gleichzeitig mit der Installation statt. Wird die Installation aus Gründen, die beim Kunden liegen, später als 30 Tage nach Auslieferung
vorgenommen, so gilt das Produkt als am 31. Tag nach Auslieferung abgenommen. Produkte, für welche die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen ist, gelten 14 Tage nach der Auslieferung als abgenommen, wenn der Kunde nicht vor Fristablauf geltend macht, dass das Produkt nicht CCC Rheintal Spezifikationen entspricht.
8. Garantie
CCC Rheintal garantiert für die Qualität ihrer Produkte im Rahmen der vom Hersteller gewährten Garantie. Eventuell doch auftretende Material- und Herstellungsmängel müssen CCC Rheintal vom Kunden unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Eine weitergehende Gewährleistung durch die CCC Rheintal oder Schadenersatzpflicht besteht nicht. Insbesondere ist Minderung ausgeschlossen.
Ausgenommen von dieser Garantiezusage sind Verbrauchsmaterialien. Nicht unter Garantie fallen Schäden, die durch unsachgemässe Vorbereitung oder Unterhalt des Installationsortes sowie durch unsachgemässe, vorschriftswidrige oder missbräuchliche Installation, Bedienung oder Unterhalt durch den Kunden verursacht wurden. Schadenersatz über die erwähnten Garantieleistungen hinaus sowie allfällige Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind während der Garantiezeit geltend zu machen. Diese beginnt grundsätzlich mit dem Lieferdatum.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen CCC Rheintal sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Die Haftung der CCC Rheintal für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass CCC Rheintal deren Vernichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann. Ein Schadensersatz ist seitens Vertragspartner (CCC Rheintal ) nur geschuldet wenn ihn ein Verschulden nachgewiesen werden kann, da CCC Rheintal auch bei den Lieferterminen in Abhängigkeit der jeweiligen Lieferanten steht.
10. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit alle ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Einzelvertrages zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Konzepte, Verfahren, Unterlagen, Daten und Informationen (Vertrauliche Informationen), welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Vertragspartei beziehen und für welche ein besonderes
Geheimhaltungsinteresse einer der Parteien besteht. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen mit derselben Sorgfalt und Diskretion wie eigene vertrauliche Informationen. Die Parteien sorgen dafür, dass solche vertraulichen Informationen durch sie selbst, ihre Hilfspersonen oder beauftragte Dritte weder zweckwidrig oder sonst wie unbefugt genutzt, noch Dritten in irgendeiner Weise zur unbefugten Nutzung zugängliche gemacht werden. Der Kunde wird Daten über
die von CCC Rheintal eingesetzten Mitarbeiter vertraulich gemäss den Vorschriften des Datenschutzrechtes behandeln. Diese Diskretionspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen CCC Rheintal und dem Kunden unverändert weiter, soweit ein berechtigtes Interesse besteht.
11. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CCC Rheintal im Rahmen des periodischen Reportings produktebezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und AdressenCCC Rheintal der Kunden bearbeitet und an ihre Hersteller/Lieferanten, unter Umständen auch ins Ausland, übermittelt. Des Weiteren ist der Kunde einverstanden, dass CCC Rheintal kundenbezogene Daten
zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und u.U. einem von CCC Rheintal beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt oder zur Berechnung von Kredit und Marktrisiken bearbeitet. Der Kunde ermächtigt CCC Rheintal auch, seine Daten zu bearbeiten und auszuwerten, um dem Kunden weitere Produkte und Dienstleistungen, auch von Dritten, an denen der Kunde interessiert sein könnte, anzubieten bzw. ihm Informationen an seine Post- oder E-Mail-Adresse zuzustellen.
12. Übertragung
Rechte und / oder Pflichten aus dem Einzelvertrag können von einer Partei nur im schriftlichen Einvernehmen mit der anderen Partei übertragen werden. CCC Rheintal behält sich vor, finanzielle Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte im In- und Ausland abzutreten oder zu verkaufen (z.B. Factoring).
13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der CCC Rheintal . An der Gefahrtragung durch den Kunden ändert dies jedoch nichts. Während dieser Zeit darf die Ware nicht weiterverkauft, vermietet oder verpfändet werden. Kommt der Kunde in Verzug, so ist die CCC Rheintal unter anderem berechtigt, die Produkte zurückzunehmen. CCC Rheintal behält sich den
Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister vor.
14. Wiederausfuhr
Die gelieferten Waren unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der exportierenden Länder, insbesondere der USA sowie den schweizerischen Einfuhrbestimmungen. Wiederausfuhr aus der Schweiz ist nur mit Zustimmung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Sektion für Ein- und Ausfuhr in Bern und der Exportkontrollbehörde des Herstellerlandes möglich. In gewissen Fällen ist zudem die Zustimmung der US-Exportkontrollbehörde in Washington notwendig. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Ein- und Ausfuhrbestimmungen verantwortlich. CCC Rheintal wird den Kunden, auf dessen Kosten, bei der Beantragung der entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen unterstützen.
15. Copyright
Der Kunde anerkennt sämtliche beigehefteten Copyrightbedingungen und Benutzerlizenzen. Sämtliche Abbildungen auf den durch die CCC Rheintal gelieferten Datenblättern dienen nur der näheren Orientierung und sind unverbindlich. Änderungen in Konstruktion und Ausführung bleiben vorbehalten.
16. Kündigung von Services, Abos und Softwareverträgen
Die Kündigung von Services, Abos und Softwareverträgen ist mindestens 1 Monat vor der automatischen Verlängerung schriftlich mitzuteilen. Bereits gestellte Rechnungen können nicht mehr zurückgenommen werden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St. Gallen. Dieser Vertrag unterliegtschweizerischem Recht. Die CCC Rheintal wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.